Unsere AGB


§ 1 Allgemeines

  1. 11unicorns, Inhaber Daniel Sippel betreibt im Internet u. a. unter der Domain „assetfy.com“ eine über das Internet nutzbare Softwareanwendung (im Folgenden: Dienst), der Privatpersonen und Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Immobilien unterstützt. Anbieter des Dienstes ist 11unicorns, Inhaber Daniel Sippel, Boddinstraße. 21, 12053 Kaarst (im Folgenden: Assetfy).
  2. Diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen, zwischen dem Nutzer und Assetfy. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers (auch z.B. Bezugsbedingungen, Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Nutzers wird ausdrücklich widersprochen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die Bereitstellung des Dienstes zur Nutzung der Funktionalitäten an den Nutzer.
  2. Der jeweilige Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Nutzer gewählten Leistungspakets.

 

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Nutzung des Dienstes ist nur im Rahmen eines Nutzungsvertrages möglich.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Abschluss eines Nutzungsvertrages nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und dem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten.
  3. Assetfy bietet zunächst den Abschluss von kostenlosen, laufzeitbeschränkten, im Leistungsumfang stark eingeschränkten und nur zu Testzwecken vorgesehenen Nutzungsverträgen an. Hier ist bereits das Bereitstellen des Anmeldeformulars durch Assetfy ein Angebot zum Abschluss eines solchen Vertrages. Dieses Angebot nimmt der Nutzer an, indem er das Formular ausfüllt und mit dem dazugehörigen Button absendet.
  4. Darüber hinaus bietet Assetfy auch den Abschluss von kostenpflichtigen Nutzungsverträgen an. Hierzu kann der Nutzer in seinem Account mit der Schaltfläche „Abo verwalten“ die zur Verfügung stehenden Leistungspakete einsehen und auswählen. Diese Auswahlmöglichkeit ist bereits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages. Dieses Angebot nimmt der Nutzer an, indem er seine Zahlungsdaten eingibt und dies mit der dazugehörigen Schaltfläche bestätigt.
  5. Der Nutzer hat jeweils die Möglichkeit, vor Absenden seiner Vertragserklärung seine Angaben zu prüfen und ggf. durch Ändern der entsprechenden Felder zu korrigieren. Ferner kann er die von ihm ausgewählten Leistungen prüfen und durch Betätigen der entsprechenden Auswahlboxen ändern.
  6. Assetfy wird dem Nutzer den Eingang der Vertragserklärung unverzüglich durch Zusenden einer E-Mail bestätigen. Für den Abschluss des Vertrages steht die deutsche Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von Assetfy gespeichert, ist dem Nutzer jedoch nicht zugänglich.

 

§ 4 Bereitstellung des Dienstes

  1. Der Dienst wird dem Nutzer nach erfolgreicher Zahlung bereitgestellt.
  2. Übergabepunkt für die Bereitstellung des Dienstes ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Assetfy. Assetfy schuldet eine Verfügbarkeit des Dienstes am Übergabepunkt von 97% im Jahresmittel.

 

§ 5 Weitere Leistungen von Assetfy

  1. Neben den Grundfunktionen des Dienstes stellt Assetfy den Nutzern auch andere, kostenpflichtige Zusatzleistungen zur Verfügung.
  2. Der genaue Leistungsumfang ist in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen definiert und kann durch die dortigen Möglichkeiten in Anspruch genommen werden.
  3. Zur Nutzung einzelner Leistung kann der Nutzer ein auf Guthabenbasis geführtes Prepaid-Konto aufladen. Guthaben auf diesem Konto werden nicht verzinst.

 

§ 6 Nutzungsbefugnis, Rechte

  1. Assetfy räumt dem Nutzer das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, den Dienst während der Laufzeit des Vertrages für eigene Zwecke zu nutzen.
  2. Nicht eingeräumte Rechte stehen dem Nutzer nicht zu. Der Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt, Dritten den Dienst zur Nutzung zu überlassen oder mittels des Dienstes Leistungen für Dritte zu erbringen.
  3. Sofern und soweit während der Laufzeit des Nutzungsvertrages auf dem Server von Assetfy eine Datenbank, Datenbanken oder ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Nutzer zu. Der Nutzer bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

 

§ 7 Entgelt, Zahlung

  1. Soweit die Nutzung des Dienstes kostenpflichtig ist, richten sich die Kosten nach den Angaben in der jeweiligen Preisliste.
  2. Die Preise gelten wie angezeigt beim Leistungspaket je nach Nutzerart (Privatkunde inkl. Mehrwertsteuer; Unternehmen zzgl. Mehrwertsteuer). Alle Zahlungen sind im Voraus zu entrichten und können mittels der angebotenen Zahlungsverfahren erbracht werden. Assetfy hat mit dem Einzug von Forderungen einen qualifizierten Payment Provider (chargebee.com) beauftragt, der auch die Zahlungsinformationen speichert.
  3. Soweit Assetfy die Zahlung per Kreditkarte anbietet, erfolgt die Belastung der Kreditkarte unmittelbar nach Abschluss des jeweiligen Kaufprozesses über die angegebenen Kreditkartendaten.
  4. Soweit Assetfy die Zahlung per PayPal anbietet, erfolgt die Belastung des Paypal-Kontos unmittelbar nach Abschluss des jeweiligen Kaufprozesses über das angegebene Paypal-Konto.
  5. Soweit die Parteien die Zahlungsart „Lastschrift” vereinbaren, erteilt der Nutzer Assetfy (oder Partner Payment Providern) zum Einzug der jeweils fälligen Forderung, auch für wiederkehrende Zahlungen und Verbindlichkeiten in wechselnden Höhen ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird, soweit zulässig, auf 1 Tag verkürzt. Der Nutzer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.
  6. Soweit die Parteien die Zahlungsart „Sofort” vereinbaren, nimmt der Nutzer eine Überweisung der jeweils fälligen Forderung an Assetfy vor.
  7. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung eines Zahlungsauftrags entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Assetfy verursacht wurde.

 

§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers, Sicherungskopien

  1. Der Nutzer wählt zum Zwecke der Nutzung des Dienstes Zugangsdaten. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und Assetfy über den Verlust oder die unbefugte Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte unverzüglich zu unterrichten. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, Zugangsdaten Dritten zur Verfügung zu stellen. Assetfy ist berechtigt, Zugangsdaten zu sperren, falls ein Verdacht einer unbefugten Nutzung oder eines Missbrauchs der Daten vorliegt.
  2. Der Nutzer darf den Dienst nur für eigene Zwecke nutzen. Die Nutzung des Dienstes zur Versendung von Werbung jeglicher Art, insbesondere über die bereitgestellten E-Mail-Funktionen ist nicht gestattet.
  3. Für die Nutzung des Dienstes muss der Nutzer über einen Internetanschluss, ein internetfähiges Endgerät und einen aktuellen Internetbrowser verfügen, deren Kosten er selbst zu tragen hat.
  4. Soweit der Dienst Schnittstellen zu Systemen Dritter bereitstellt, trifft die Pflicht die Kontrolle der eingehenden oder ausgehenden Daten auf Konsistenz; Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität ausschließlich den Nutzer.

 

§ 9 Datenschutz

  1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, beachten.
  2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer personenbezogene Daten Dritter, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen hierzu berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Assetfy von Ansprüchen Dritter frei.

 

§ 10 Datenaktualität, Datenherkunft und Rechtsverbindlichkeit

  1. Assetfy bezieht die im Dienst dargestellten Geo-, Flurstücks-, Gebäude-, Bebauungs- und sonstigen Liegenschaftsdaten aus amtlichen Quellen der jeweiligen Landesvermessungs- und Geobehörden sowie aus weiteren öffentlich zugänglichen Datenquellen.
  2. Für einen Großteil der Bundesländer werden diese Datenbestände in regelmäßigen Intervallen von typischerweise zwei Wochen importiert und aktualisiert. Für einzelne Bundesländer oder Datenarten werden Daten zusätzlich oder ausschließlich live über Schnittstellen (z. B. WMS/WFS) der zuständigen Behörden eingebunden.
  3. Die Aktualität der amtlichen Quelldaten liegt außerhalb des Einflussbereichs von Assetfy und kann je nach Bundesland und Datenart erheblich variieren. Auch behördliche Live-Schnittstellen sind nicht zwingend tagesaktuell; in der Praxis kommt es dort regelmäßig zu Verzögerungen von mehreren Wochen gegenüber dem tatsächlichen Sachstand.
  4. Die im Dienst bereitgestellten Daten sind ausschließlich zu Informations-, Recherche- und Analysezwecken bestimmt und ausdrücklich nicht rechtsverbindlich. Sie ersetzen insbesondere keinen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster, dem Grundbuch, dem Baulastenverzeichnis, dem Bebauungsplan oder vergleichbaren amtlichen Registern und Verzeichnissen.
  5. Rechtsverbindliche und rechtssichere Auskünfte erhält der Nutzer ausschließlich durch einen aktuellen, in der Regel kostenpflichtigen Datenauszug bzw. eine amtliche Auskunft bei der jeweils zuständigen Behörde. Für alle rechtlich oder wirtschaftlich erheblichen Entscheidungen (insbesondere Kauf, Verkauf, Bebauung, Finanzierung) hat der Nutzer entsprechende amtliche Auskünfte selbst einzuholen und zu prüfen.
  6. Bereits die amtlichen Quellen (Landesvermessungs- und Geobehörden) stellen die von Assetfy bezogenen Daten ihrerseits ausdrücklich ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität und ohne rechtsverbindlichen Charakter zur Verfügung. Assetfy gibt diese Daten in unveränderter inhaltlicher Substanz weiter und kann darüber hinaus keine weitergehende Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Eignung der bereitgestellten Daten für einen bestimmten Zweck übernehmen. § 11 (Haftung) bleibt unberührt.

 

§ 11 Haftung

  1. Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  3. Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von Assetfy auf Schadensersatz nach §536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, die vorstehenden Absätze bleiben unberührt.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 12 Laufzeit, Kündigung

  1. Der Vertrag über eine kostenlose Nutzung beginnt mit Vertragsschluss, läuft für den festgelegten Zeitraum und kann von jeder der Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
  2. Die Laufzeit des Vertrages über eine kostenpflichtige Nutzung des Dienstes beginnt mit Freischaltung durch Assetfy und läuft für den jeweils vereinbarten Zeitraum. Der Vertrag kann durch die Nutzung der online bereitgestellten Funktionen vom Nutzer mit einer Frist von einem Tag zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf andernfalls zumindest der Textform; hierfür gilt zudem eine Frist von 7 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende.
  3. Die Laufzeit eines Vertrages über eine kostenpflichtige Nutzung des Dienstes verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
  4. Stellt der Nutzer die Nutzung des Dienstes vor Ablauf der Kündigungsfrist einseitig ein, werden ihm die Kosten für eine nicht in Anspruch genommene Restlaufzeit seines Vertrages nicht erstattet.
  5. Assetfy kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Nutzer für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt mit der Bezahlung eines Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Assetfy kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

§ 13 Änderungen dieser AGB

  1. Assetfy hat das Recht, die Bestimmungen bezüglich der zu erbringenden Leistung nach billigem Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und Marktgegebenheiten zu ändern, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist.
  2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Dienst veröffentlicht. Über Änderungen der AGB, die nicht unter Abs. 1 fallen, wird der Nutzer in Textform informiert. Die Änderungen werden wirksam, sofern der Nutzer den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf die Bedeutung seines Schweigens wird der Nutzer zusammen mit der Änderungsmitteilung informiert.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Stand: 30. April 2026